AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen inklusive Einsatzvoraussetzungen
Angebot und Auftrag
Das nach einem persönlichen oder telefonischen Vorgespräch schriftlich zugesandte Angebot ist, sofern nicht anders gekennzeichnet, unverbindlich und freibleibend.
Nach Zusage erreicht den Auftraggeber meine Auftragsbestätigung als Dienstleistungsvertrag mit den besprochenen Details und Eckdaten, die erst gültig wird, sobald diese den Dienstleister unterschrieben auf dem Postweg, per E-Mail-Scan oder über einen Mobilfunk-Dienst zurück erreicht hat. Eine schriftliche Bestätigung in Kurzform (z. B. per E-Mail) der Zustimmung mit Bezug auf das Angebot ist ebenfalls rechtskräftig.
Bei Auftragskündigung seitens des Auftraggebers erhebt der Dienstleister eine Ausfallentschädigung von 50 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bzw. des Angebots bei Zusage (z. B. per E-Mail).
Bezahlung
Branchenüblich und soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung bzw. im Dienstleistungsvertrag vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Dienstleistung nach Beendigung der Veranstaltung in bar ohne Abzüge gegen eine vom Auftragnehmer zu quittierende Rechnung.
Einsatzvoraussetzungen
- Um die optimale Wirkung der gebuchten Ton- und Lichtanlage zu nutzen, ist bei einer Gesellschaft bis ca. 100 Personen ein Bereich möglichst nahe der vorgesehenen Tanzfläche von ca. 4–6 Metern Breite × 2 Metern Tiefe einzuplanen.
- Zur Gestellung der gebuchten Ton- und Lichttechnik sollte ein Tisch – im Optimalfall ein Stehtisch – vor Ort bereitstehen.
- Für den technischen Aufbau bei Gesellschaften ähnlicher Größe, ohne Etagentreppen oder lange Anlieferungswege, benötige ich in der Regel 30–45 Minuten und bin dazu 1 Stunde vor Musikbeginn vor Ort.
- Im Normalfall ist die Stromversorgung durch Steckdosen nahe des angedachten Tanz- oder Aktionsbereichs ausreichend.
- Bei einem größeren Event mit deutlich mehr Ton- und Lichttechnik ist mit entsprechend mehr Platzbedarf, einem größeren Aufbau-Zeitfenster und eventuell Starkstromnutzung zu rechnen.
- In der Praxis ist es selbstverständlich, dass die Teilnahme z. B. am Buffet oder ähnlichen Verköstigungen sowie die Getränkebestellung für den gebuchten DJ und ggf. seinen technischen Assistenten kostenfrei gewährleistet ist.
Technik und Anschlüsse
Aus aktuellen Urheberrechts- und allgemeinen Sicherheitsgründen kann ich bei meinen Einsätzen weder einen Internetzugang noch USB-Ports anbieten.
Alternativ und ergänzend können zusätzliche Cinch-, Klinke- und Mini-Klinke-Anschlüsse für von Ihnen oder Ihren Gästen mitgebrachte Zuspieler (z. B. Handy, CD-Player, Video-Beamer/Ton, 2. Mikrofon o. Ä.) genutzt werden.
Fotos
Lichtbildaufnahmen, die gelegentlich vom Auftragnehmer, Auftraggeber oder Gästen auf und von dem Event gemacht oder zur Verfügung gestellt werden (z. B. von einer mit vielen tanzenden Personen gefüllten Tanzfläche und den Party-Lichteffekten im Betrieb), dürfen auf der Website des Auftragnehmers als Referenzbeispiel gezeigt werden.
Ausfall und Haftung
Falls der seltene Umstand einer Erkrankung eintritt, stelle ich einen gleichwertigen DJ aus meinem Netzwerk-Team, der über alle Infos aus den Vorgesprächen inklusive Ihrer Musikwünsche in Kenntnis gesetzt ist, um Ihr Event so umzusetzen, wie es mit mir vereinbart wurde.
Für durch den Auftragnehmer verursachte Schäden hält der Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wetter an der Ruhr.